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Meine Nachbarschaft: In der Beginenklause

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Vorlagen

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 5

Wirksame Verbesserung der Einhaltung der Tempo-30-Regelung im unteren Bereich der Buchrainstraße

24.10.2025 · Aktualisiert: 05.12.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 24.10.2025, OM 7612 entstanden aus Vorlage: OF 1558/5 vom 14.09.2025 Betreff: Wirksame Verbesserung der Einhaltung der Tempo-30-Regelung im unteren Bereich der Buchrainstraße Der Magistrat wird gebeten zu prüfen, wie die Einhaltung der Tempo-30-Regelung im unteren Bereich der Buchrainstraße zwischen Offenbacher Landstraße und Kreuzung Wiener Straße nachhaltig verbessert werden kann. Dabei sind insbesondere folgende Maßnahmen zu berücksichtigen: - Installation eines Geschwindigkeits-Displays gemäß § 45 Abs. 1c StVO zur Erhöhung der Verkehrssicherheit; - Anbringen von gut sichtbaren Fahrbahnmarkierungen ("30") nach § 39 Abs. 5 StVO zur Verdeutlichung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit. Begründung: Im unteren Abschnitt der Buchrainstraße wird die bestehende Tempo-30-Regelung nachweislich häufig nicht eingehalten. Dadurch entstehen erhöhte Unfallgefahren sowie eine erhebliche Minderung der dortigen Wohn- und Aufenthaltsqualität. Zudem erhöht sich die Unfallgefahr für Kinder, die die ansässige Kita ("Ki.Bi.Z Buchrain") besuchen, enorm. Die vorgeschlagenen Maßnahmen dienen der effektiven Durchsetzung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit nach § 3 Abs. 3 Nr. 1 StVO sowie der Gefahrenabwehr gemäß § 45 StVO. Durch die Kombination optischer und baulicher Elemente kann die Verkehrssicherheit gesteigert und die Einhaltung der Geschwindigkeitsbegrenzung dauerhaft gewährleistet werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 5

Maßnahmen zur Einhaltung der Geschwindigkeitsbegrenzung von 30 km/h auf der Buchrainstraße zwischen Wiener Straße und Offenbacher Landstraße

24.10.2025 · Aktualisiert: 05.12.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 24.10.2025, OM 7611 entstanden aus Vorlage: OF 1557/5 vom 21.09.2025 Betreff: Maßnahmen zur Einhaltung der Geschwindigkeitsbegrenzung von 30 km/h auf der Buchrainstraße zwischen Wiener Straße und Offenbacher Landstraße Der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten, durch welche Maßnahmen die vorgeschriebenen 30 km/h (Tempo-30-Zone) in der Buchrainstraße auf der Strecke zwischen Wiener Straße und Offenbacher Landstraße eingehalten werden können. Begründung: Die Buchrainstraße zwischen der Wiener Straße und der Offenbacher Landstraße ist eine der wichtigsten Durchfahrtsstraßen in Oberrad. Bürger beschweren sich, dass die vorgeschriebenen 30 km/h in der Tempo-30-Zone von vielen Fahrzeugen nicht eingehalten werden. Dieser Straßenabschnitt wird auch von vielen Kindern und Fahrradfahrern genutzt, die dadurch gefährdet werden. Durch die erhöhte Geschwindigkeit und das Rasen einiger Fahrzeugführer in Verbindung mit unachtsamem Fahren werden auf dieser Strecke zudem auch Schäden an den Seitenspiegeln der dort geparkten Fahrzeuge verursacht. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 5

Aufstellen einer weiteren Bank am Weg westlich der A661 in den nördlichen Feldern von Oberrad

05.09.2025 · Aktualisiert: 24.09.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 05.09.2025, OM 7406 entstanden aus Vorlage: OF 1463/5 vom 18.08.2025 Betreff: Aufstellen einer weiteren Bank am Weg westlich der A661 in den nördlichen Feldern von Oberrad Der Magistrat wird gebeten, am Weg westlich der A661 zwischen Offenbacher Landstraße und Bahndamm eine weitere Parkbank aufstellen zu lassen. Begründung: Am westlich der A661 zwischen Offenbacher Landstraße und Bahndamm befindlichen Weg steht eine Parkbank. Sie ist vor allem bei gutem Wetter ständig besetzt und es bedarf einer weiteren. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 5

Grenzmarkierung an der Straßeneinmündung Herrnstraße/Nonnenpfad

05.09.2025 · Aktualisiert: 24.09.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 05.09.2025, OM 7408 entstanden aus Vorlage: OF 1465/5 vom 17.07.2025 Betreff: Grenzmarkierung an der Straßeneinmündung Herrnstraße/Nonnenpfad Der Magistrat wird gebeten, an der Straßeneinmündung Herrnstraße/Nonnenpfad eine deutlich erkennbare Grenzmarkierung anzubringen, um das Parken im Einmündungsbereich zu verhindern und somit die uneingeschränkte Befahrbarkeit durch größere Fahrzeuge sicherzustellen. Begründung: Im Einmündungsbereich Herrnstraße/Nonnenpfad wird regelmäßig so geparkt, dass insbesondere größere Fahrzeuge, darunter Müllfahrzeuge, die Kurve nicht passieren können. Dies hat in der Vergangenheit mehrfach dazu geführt, dass Mülltonnen nicht geleert werden konnten, was hygienische und logistische Probleme für die betroffenen Anwohner nach sich zieht. Das Parken an dieser Stelle verstößt gegen § 12 Abs. 3 Nr. 1 der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO), wonach das Parken im Bereich von Einmündungen und Kreuzungen unzulässig ist, wenn ein Abstand von weniger als fünf Metern zur Schnittlinie der Fahrbahnkanten unterschritten wird. Dennoch kommt es regelmäßig zu Verstößen, da der Bereich derzeit nicht baulich oder durch Markierungen gesichert ist. Durch eine gut sichtbare Grenzmarkierung kann die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben unterstützt und die Durchfahrt für Entsorgungsfahrzeuge dauerhaft sichergestellt werden. Bild: Privat Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 5

Verkehrsberuhigung in der Balduinstraße - Maßnahmen zur Durchsetzung von Tempo 30

05.09.2025 · Aktualisiert: 24.09.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 05.09.2025, OM 7405 entstanden aus Vorlage: OF 1445/5 vom 27.05.2025 Betreff: Verkehrsberuhigung in der Balduinstraße - Maßnahmen zur Durchsetzung von Tempo 30 Der Magistrat wird gebeten, in der Balduinstraße in Oberrad wirksame Maßnahmen zur Durchsetzung der Tempo-30-Zone zu ergreifen. Insbesondere wird gebeten, zu folgenden Punkten zu prüfen und zu berichten: 1. Installation einer stationären Geschwindigkeitsmessanlage (Blitzer) oder häufiger Einsatz einer mobilen Geschwindigkeitsüberwachung durch das Straßenverkehrsamt; 2. Aufstellen eines Dialog-Displays ("Sie fahren ... km/h") zur Sensibilisierung der Verkehrsteilnehmenden. Begründung: In der Balduinstraße wird, trotz bestehender Tempo-30-Regelung, regelmäßig deutlich zu schnell gefahren. Dies wird sich noch verschlimmern, wenn die Gruneliusschule in die Offenbacher Landstraße umgezogen ist. Bei Verkehrsmessungen wurden innerhalb kürzester Zeit zahlreiche Überschreitungen festgestellt. Die aktuelle Situation stellt eine Gefahr für Fußgängerinnen und Fußgänger als auch für Anwohnerinnen und Anwohner dar, insbesondere im abschüssigen Bereich der Straße. Die bisherigen Maßnahmen sind unzureichend und müssen durch effektive Verkehrsberuhigungsmaßnahmen ergänzt werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 5

Fahrradampeln in der Offenbacher Landstraße installieren

27.06.2025 · Aktualisiert: 12.11.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 27.06.2025, OM 7222 entstanden aus Vorlage: OF 1458/5 vom 04.06.2025 Betreff: Fahrradampeln in der Offenbacher Landstraße installieren Der Magistrat wird gebeten, in der Offenbacher Landstraße an der Straßenbahnhaltestelle "Lettigkautweg" und an der S-Bahn-Haltestelle "Mühlberg" stadteinwärts jeweils an den Fußgängerampeln zusätzlich Fahrradampeln zu installieren, e benfalls an der Straßenbahnhaltestelle "Lettigkautweg" an der Lichtzeichenanlage in Richtung Oberrad. Begründung: Oben genannte Stellen sind stark frequentierte, durch Schülerinnen und Schüler genutzte Überwege. Leider ist es an der Tagesordnung, dass Radfahrer die Lichtzeichenanlage ignorieren, wenn diese Rot anzeigt. Um hier mehr Aufmerksamkeit bei Radfahrerinnen und Radfahrern zu erzeugen, wäre es sinnvoll, an den jeweiligen Fußgängerampeln, wie bereits geschehen an der Kreuzung Offenbacher Landstraße/Wehrstraße in Oberrad, in geeigneter Höhe Fahrradampeln zu installieren. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 5 am 24.10.2025, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 5

Nutzung des Geländes nördlich der Offenbacher Landstraße neben der S-Bahn-Haltestelle „Mühlberg“

27.06.2025 · Aktualisiert: 14.10.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 27.06.2025, OM 7223 entstanden aus Vorlage: OF 1459/5 vom 05.06.2025 Betreff: Nutzung des Geländes nördlich der Offenbacher Landstraße neben der S-Bahn-Haltestelle "Mühlberg" Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob eine allgemeine Nutzung des Geländes unmittelbar neben der S-Bahn-Haltestelle "Mühlberg" nördlich der Offenbacher Landstraße, beispielsweise als Bolzplatz oder Tischtennisplatz möglich ist. Begründung: Der obige Bereich ist momentan verwahrlost. Offensichtlich bestand früher dort ein Bolzplatz. Eine verwahrloste Tischtennisplatte ist noch vorhanden. Es wäre sinnvoll, dieses Gelände für Freizeitaktivitäten zu nutzen. Fotos: privat Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 13.10.2025, ST 1740 Beratung im Ortsbeirat: 5

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 5

Erhalt des historischen Gebäudes Gasthof „Zum Hirsch“

23.05.2025 · Aktualisiert: 25.08.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 23.05.2025, OM 7025 entstanden aus Vorlage: OF 1423/5 vom 05.05.2025 Betreff: Erhalt des historischen Gebäudes Gasthof "Zum Hirsch" Der Magistrat wird gebeten, mit dem Eigentümer der Liegenschaft Offenbacher Landstraße 289, 60599 Frankfurt am Main - ehemaliger Gasthof "Zum Hirsch" -, in Kontakt zu treten, um zu erörtern, 1. welche Maßnahmen seitens des Eigentümers umgesetzt worden sind, um einem eventuellen Verfall des Gebäudes vorzubeugen; 2. welche Maßnahmen a) kurzfristig b) mittelfristig c) langfristig geplant sind, um das Gebäude wieder einer Nutzung zuzuführen. Begründung: Die Liegenschaft des ehemaligen Gasthofs "Zum Hirsch" steht immer noch leer und es wird derzeit auch nicht der Anschein erweckt, dass sich an dem Zustand etwas ändern soll. Der Leerstand ist der Gebäudesubstanz sicherlich nicht zuträglich, daher ist es wünschenswert zu wissen, welche Maßnahmen seitens des Eigentümers umgesetzt worden sind, um einem eventuellen Verfall des Gebäudes vorzubeugen. Es wäre ein Verlust für den Stadtteil Oberrad, wenn das Gebäude dem Verfall preisgegeben wäre. Darüber hinaus ist es auch wünschenswert, dass das Gebäude wieder einer Nutzung zugeführt werden wird. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 22.08.2025, ST 1399

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 5

Reaktivierung des Blitzerstandortes vor der Philosophisch-Theologischen Hochschule (PTH) St. Georgen

23.05.2025 · Aktualisiert: 25.09.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 23.05.2025, OM 7008 entstanden aus Vorlage: OF 1403/5 vom 05.05.2025 Betreff: Reaktivierung des Blitzerstandortes vor der Philosophisch-Theologischen Hochschule (PTH) St. Georgen Der Magistrat wird gebeten, den Blitzerstandort vor der PTH St. Georgen zu reaktivieren und an dem Standort einen 360-Grad-Blitzer zu installieren. Begründung: Leider kommt es auf der Offenbacher Landstraße immer wieder zu Geschwindigkeitsübertretungen. Gegenüber der PTH St. Georgen soll in naher Zukunft die Gruneliusschule ausgelagert werden. Da gerade das an diesen Auslagerungsstandort angrenzende Grundstück an einem geraden Abschnitt der Offenbacher Landstraße liegt, ist hier mit Geschwindigkeitsübertretungen zu rechnen. Der Ortsbeirat hält es daher gerade zum jetzigen Zeitpunkt für gegeben, den Blitzerstandort vor der PTH St. Georgen zu reaktivieren und an dem Standort einen 360-Grad-Blitzer zu installieren. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 22.09.2025, ST 1637

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 5

Verkehrsgefährdende Situationen durch Raserei in der Offenbacher Landstraße unterbinden

23.05.2025 · Aktualisiert: 25.09.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 23.05.2025, OM 7018 entstanden aus Vorlage: OF 1414/5 vom 28.04.2025 Betreff: Verkehrsgefährdende Situationen durch Raserei in der Offenbacher Landstraße unterbinden Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und berichten, welche geeigneten Maßnahmen ergriffen werden können, um zu verhindern, dass in der Offenbacher Landstraße im Bereich Kreuzung Breulsweg bis Einmündung Balduinstraße weiterhin mit massiv überhöhter Geschwindigkeit gefahren werden kann. Die Offenbacher Landstraße an oben genannter Stelle verleitet viele Autofahrer zum Rasen. Trauriger Höhepunkt ist der Unfall am Morgen des 27. April 2025, bei dem eine junge Frau ihr Leben verlor. Da an der Kreuzung Breulsweg/Offenbacher Landstraße sich auch die Kita Grüne Soße befindet, ist hier Eile geboten. Begründung: Des Öfteren kommt es in dem oben genannten Bereich zum Teil zu verheerenden Unfällen. Die Straße verleitet offensichtlich einige Autofahrer dazu, diese als Rennstrecke zu nutzen. Da die Straße mit einer leichten Linkskurve und Straßenbahnschienen in der Mitte einhergeht, wird sie offensichtlich immer wieder unterschätzt. Es scheint selbst der Blitzer an der Kreuzung Lettigkautweg/Offenbacher Landstraße nicht abzuschrecken. Eine Beschilderung mit Warnhinweisen und Leitplanken könnten Abhilfe schaffen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 22.09.2025, ST 1642

OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 5

Illegales Parken auf dem Bürgersteig und Radweg während Veranstaltungen in der Netzwerk Seilerei unterbinden

05.05.2025 · Aktualisiert: 04.06.2025

S A C H S T A N D : Antrag vom 05.05.2025, OF 1415/5 Betreff: Illegales Parken auf dem Bürgersteig und Radweg während Veranstaltungen in der Netzwerk Seilerei unterbinden Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wolle das Ordnungsamt anweisen, konsequent gegen Falschparker während Veranstaltungen in der Netzwerk Seilerei Offenbacher Landstraße 190 vorzugehen, die illegal auf Fuß- und Radwegen parken. Begründung: Regelmäßig kommt es während Veranstaltungen in der Netzwerk Seilerei zu massiven Parkverstößen auf der Offenbacher Landstraße (siehe Foto). Diese gefährden insbesondere den Radverkehr, da dieser zum Teil bis auf die Straßenbahnschienen ausweichen muss. Der Veranstalter muss seine Gäste dringendst darauf hinweisen, dass auf dem Gelände oder in der Nähe keine Parkplätze zur Verfügung stehen. Es besteht jedoch eine gute Anbindung mit dem ÖPNV durch die Straßenbahn Linie 16 Haltestelle Lettigkautweg und die S-Bahnhaltestelle Mühlberg für auswärtige Besucher. Ebenfalls ist der Ort gut mit dem Fahrrad zu erreichen. Foto (c) Oliver Kimpel Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des OBR 5 am 23.05.2025, TO I, TOP 22 Beschluss: Die Vorlage OF 1415/5 wurde zurückgezogen.

Partei: BFF

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 5

Kurzzeitparkplätze vor der Liegenschaft Offenbacher Landstraße 365 einrichten

25.04.2025 · Aktualisiert: 26.09.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 25.04.2025, OM 6861 entstanden aus Vorlage: OF 1372/5 vom 25.03.2025 Betreff: Kurzzeitparkplätze vor der Liegenschaft Offenbacher Landstraße 365 einrichten Der Magistrat wird gebeten, zwei bestehende Parkplätze vor der Liegenschaft Offenbacher Landstraße 365 von Montag bis Samstag von 09:00 Uhr bis 18:00 Uhr in Kurzzeitparkplätze umzuwidmen. Begründung: Mit der Schließung der Anna-Apotheke verbleibt in Oberrad nur noch eine Apotheke, da auch die Hortus-Apotheke bereits seit Längerem geschlossen ist. Die Brunnen-Apotheke wird künftig ihren neuen Standort in der Offenbacher Landstraße 365 beziehen. Um den Kundinnen und Kunden, insbesondere älteren Menschen und Personen mit eingeschränkter Mobilität, den Zugang zu erleichtern, ist die Einrichtung von Kurzzeitparkplätzen erforderlich. Die Umwidmung bestehender Parkplätze zu Kurzzeitparkplätzen verursacht keine zusätzlichen Stellplatzverluste, sondern optimiert lediglich die Nutzung der vorhandenen Flächen. Durch diese Maßnahme wird ein regelmäßiger Nutzerwechsel gewährleistet, der den schnellen und unkomplizierten Zugang zur Apotheke ermöglicht. Die Einführung der Kurzzeitparkplätze trägt maßgeblich zur Sicherung der wohnortnahen medizinischen Versorgung sowie zur Entlastung der umliegenden Verkehrsflächen bei. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 05.09.2025, ST 1491 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 5 am 05.09.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 5

Instandsetzung der Bänke, des Weges sowie der Rasenfläche am Spazierweg zwischen Burgenlandweg und Wiener Straße

21.03.2025 · Aktualisiert: 24.06.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 21.03.2025, OM 6708 entstanden aus Vorlage: OF 1351/5 vom 26.02.2025 Betreff: Instandsetzung der Bänke, des Weges sowie der Rasenfläche am Spazierweg zwischen Burgenlandweg und Wiener Straße Der Magistrat wird gebeten, zu veranlassen, dass die Bänke, der Weg sowie die Rasenfläche am Spazierweg zwischen Burgenlandweg Höhe Waldfriedhof und Wiener Straße Höhe Hausnummer 52 bis 54 wieder instand gesetzt werden. Begründung: Sowohl die Bänke als auch der Weg und die Rasenfläche drumherum auf dem oben genannten Spazierweg wurden verwüstet und es wurde wild gegrillt, was an den Brandspuren deutlich zu sehen ist. Auf dem Weg sind Rillen, die für Fahrradfahrer gefährlich sind. Um diese Bänke für die Oberräder Bevölkerung wieder ansprechend und zugänglich sowie den Weg sicher zu machen, ist eine Instandsetzung der Bänke und des Weges sowie der Rasenfläche erforderlich. Fotos: Privat Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 23.06.2025, ST 1008

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 5

Aufwertung des Spielplatzes Spatzengasse

21.03.2025 · Aktualisiert: 26.09.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 21.03.2025, OM 6703 entstanden aus Vorlage: OF 1346/5 vom 01.03.2025 Betreff: Aufwertung des Spielplatzes Spatzengasse Der Magistrat wird gebeten, den Spielplatz Spatzengasse aufzuwerten, indem 1. der Spielplatz Spatzengasse a) an der nördlichen Grenze zur Festwiese "Villa Bonn" auf dem bestehenden Mäuerchen einen Ballfangzaun, b) an der östlichen Grenze zu den Liegenschaften im Hansenweg einen Zaun und c) an der südlichen Grenze zu den Liegenschaften in der Offenbacher Landstraße einen Zaun erhält; 2. das Gelände zum Basketballspielen auf dem Spielplatz Spatzengasse a) einen zweiten niedrigeren Basketballkorb und b) einen Bodenbelag aus Fallschutzmatten erhält; 3. die Geräte eine Überarbeitung der Oberflächen erfahren; 4. der Rindenmulch aufgefüllt wird; 5. die Hütte neu gestrichen wird; 6. das Baumhaus a) im Inneren Sitzbänke erhält und b) als Sandspielpodest weiterentwickelt wird; 7. Wipptiere ergänzt werden; 8. die Tischtennisplatte in Richtung Norden versetzt wird; 9. das Häuschen a) zusätzliche Bänke erhält und b) durch Spielgeräte ergänzt wird; 10. die Bänke im südwestlichen Teil durch drei bis vier Bank-Tisch-Kombinationen ersetzt werden; 11. der Mast des Holzschiffes durch Kletterstangen und Taue ergänzt wird. Begründung: Eltern haben sich an den Ortsbeirat gewandt und um eine Aufwertung des Spielplatzes Spatzengasse gebeten. In Gesprächen mit Eltern und pädagogischen Einrichtungen sind die im Tenor genannten Punkte erörtert und für gut befunden worden. Da nicht alle Familien im Stadtteil Oberrad über einen eigenen Garten mit entsprechenden Spielmöglichkeiten für ihre Kinder verfügen, hält der Ortsbeirat die Punkte für umsetzenswert. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 22.09.2025, ST 1634 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 5 am 05.09.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 5

Absicherung der Fläche vor der Liegenschaft Gräfendeichstraße 7

21.03.2025 · Aktualisiert: 12.11.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 21.03.2025, OM 6704 entstanden aus Vorlage: OF 1347/5 vom 01.03.2025 Betreff: Absicherung der Fläche vor der Liegenschaft Gräfendeichstraße 7 Der Magistrat wird gebeten, geeignete Möglichkeiten - beispielsweise durch Abpollern - zu ergreifen, um das ordnungswidrige Parken vor der Liegenschaft Gräfendeichstraße 7 zu unterbinden. Begründung: Den Ortsbeirat 5 erreichten Beschwerden, dass es beim ordnungswidrigen Parken vor der Liegenschaft Gräfendeichstraße 7 dazu kommt, dass größere Fahrzeuge, wie beispielsweise die Müllabfuhr oder Rettungswagen, nicht von der Brunnenstraße in Richtung Norden nach links in die Gräfendeichstraße abbiegen können, da dort Fahrzeuge abgestellt wurden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 02.06.2025, ST 856 Stellungnahme des Magistrats vom 10.11.2025, ST 1881

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 5

Gepflasterte Abwasserrinne in der Straße Am Mühlkanal kontrollieren und zum Teil erneuern

21.02.2025 · Aktualisiert: 21.10.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 21.02.2025, OM 6599 entstanden aus Vorlage: OF 1324/5 vom 06.02.2025 Betreff: Gepflasterte Abwasserrinne in der Straße Am Mühlkanal kontrollieren und zum Teil erneuern Der Magistrat wird gebeten, die gepflasterte Abwasserrinne in der Straße Am Mühlkanal zu kontrollieren und die defekten Bereiche schnellstmöglich zu erneuern. Begründung: In der Straße Am Mühlkanal verläuft eine Abwasserrinne, die aufgrund von Erosion und Verkehrsbelastung defekt ist. Für Radfahrer sowie Fußgänger kann dies zu Problemen führen, da die Pflastersteine zum Teil sehr zerklüftet sind. Hauptsächlich sind diese am Treppenabgang zur Offenbacher Landstraße (gegenüber Hausnummer 20) und vor dem Haus Am Mühlkanal 23 defekt. Durch starken Frost werden diese Steine noch mehr zerbrechen. Um die Verkehrssicherheit zu gewährleisten, ist daher eine Kontrolle und Ausbesserung der defekten Stellen unerlässlich. Foto (c) Oliver Carsten Kimpel, Frankfurt - Treppenabgang gegenüber Am Mühlkanal 20 Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 05.05.2025, ST 733 Aktenzeichen: 66-0

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 5

Notwendiger Rückschnitt der Platanus acerifolia im oberen Teil der Buchrainstraße (zwischen Wiener Straße und Burgenlandweg)

24.01.2025 · Aktualisiert: 06.10.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 24.01.2025, OM 6428 entstanden aus Vorlage: OF 1293/5 vom 03.01.2025 Betreff: Notwendiger Rückschnitt der Platanus acerifolia im oberen Teil der Buchrainstraße (zwischen Wiener Straße und Burgenlandweg) Der Magistrat wird gebeten, dass die Bäume (überwiegend Platanus acerifolia) in der Buchrainstraße zwischen Wiener S traße und Burgenlandweg grundsaniert und stark zurückgeschnitten werden. Begründung: Die seit Jahren nicht geschnittenen und ungepflegten Bäume haben sich mittlerweile zu einem Sicherheitsrisiko sowohl für die dortigen Anwohner als auch für den fußläufigen und fahrenden Durchgangsverkehr entwickelt. Dadurch, dass die Bäume mittlerweile weit höher als die Häuser gewachsen sind und in direkter Nähe zu den Häusern stehen, haben die Anwohner jedes Jahr im Herbst ein Problem mit verstopften Regenrinnen und durch die Baumfrüchte verstopften Abflussrohren. Dies führt teilweise zu Schäden und regelmäßig zu nicht unerheblichen Kosten für Reinigung und Instandsetzung. Die Bäume haben im mittleren und oberen Bereich dürres Astwerk. Einige Äste ragen über die Straße. Hier ist des Öfteren schon Astbruch entstanden. Nach Rücksprache mit den Anwohnern sind Dellen in den geparkten Kfz keine Seltenheit, wobei ein Anwohner eine kleine Platzwunde durch herabfallendes Astwerk erhielt. Äste, die über die Straße ragen, sind ein Sicherheitsrisiko. Dadurch, dass die Bäume in den letzten Jahren nicht geschnitten wurden, haben sie, wie für diesen Standort notwendig, keinen vernünftigen Kronenaufbau. Die Bäume gehören konsequent auf Stock gesetzt. Gerade diese Baumart verträgt dies ohne Probleme und entwickelt eine dichte Krone mit vielen Austrieben. Abhilfe ist dringend erforderlich, um ggf. Unfälle durch auf Passanten und Autos herabfallende Äste zu vermeiden. Dies kann nur durch einen umfänglichen Baumschnitt der jeweiligen Bäume erfolgen. Quelle: privat Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 05.05.2025, ST 724 Aktenzeichen: 67-0

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 5

Runder Tisch für die Alte Seilerei

24.01.2025 · Aktualisiert: 12.11.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 24.01.2025, OM 6433 entstanden aus Vorlage: OF 1299/5 vom 15.12.2024 Betreff: Runder Tisch für die Alte Seilerei Der Magistrat wird gebeten, zeitnah einen Runden Tisch zur Zukunft der Kulturstätte Alte Seilerei mit allen relevanten städtischen Akteuren (Kulturamt, Bauamt, Beteiligungsmanagement, Magistratsmitglieder, Mitgliedern des Ortsbeirat s 5 und Stadtverordnetenversammlung) und Vertreterinnen und Vertretern der Alten Seilerei zeitnah einzurichten. Begründung: Die Alte Seilerei an der Offenbacher Landstraße hat sich in den letzten Jahren zu einem vielgenutzten Ausstellungsort für Kunst und Kultur sowie traditionellem Handwerk entwickelt. Erklärtes Ziel des Vereins ist zudem die Bereitstellung von kostenfreien Räumen für Vereine und Initiativen aus den Stadtteilen. Das derzeitige Konzept ist ohne dauerhafte städtische Zuschüsse nicht überlebensfähig und strukturell defizitär. Um Handlungsspielräume auszuloten und die Kulturstätte dauerhaft zu etablieren, sollte ein Runder Tisch mit allen städtischen Akteuren (Kulturamt, Bauamt, Beteiligungsmanagement, Magistratsmitgliedern, Mitgliedern des Ortsbeirats 5 und der Stadtverordnetenversammlung) zeitnah eingerichtet werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des OBR 5 am 23.05.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 40. Sitzung des OBR 5 am 27.06.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 41. Sitzung des OBR 5 am 05.09.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 42. Sitzung des OBR 5 am 24.10.2025, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Verkehrsberuhigende Maßnahmen in der Ludwig-Gallmeyer-Straße

08.11.2024 · Aktualisiert: 18.03.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 08.11.2024, OM 6118 entstanden aus Vorlage: OF 1240/5 vom 21.10.2024 Betreff: Verkehrsberuhigende Maßnahmen in der Ludwig-Gallmeyer-Straße Vorgang: M 67/17 Der Magistrat wird gebeten, 1. zu prüfen und zu berichten, inwieweit es möglich ist, die Ludwig-Gallmeyer-Straße trotz des Status als Baustraße als verkehrsberuhigten Bereich auszuweisen; 2. alternativ zu Ziffer 1. die zulässige Höchstgeschwindigkeit auf 10 km/h festzusetzen und 3. einen Zeithorizont für den endgültigen Ausbau der Ludwig-Gallmeyer-Straße anzugeben. Begründung: In der Vorlage M 67 heißt es, dass die Ludwig-Gallmeyer-Straße "als verkehrsberuhigter Bereich mit niveausgleichem Ausbau angelegt [wird]". Im November 2018 wurde den Anwohnerinnen und Anwohner per Infobrief mitgeteilt, dass die Ludwig-Gallmeyer-Straße als Baustraße hergestellt worden sei und, dass die "Straße [...] komplett fertiggestellt [wird], wenn der überwiegende Teil der Grundstücke bebaut ist.". Letztere Aussage ist nunmehr sechs Jahre her. Die Ludwig-Gallmeyer-Straße ist immer noch Baustraße und nicht fertiggestellt. Dadurch ist sie auch noch nicht als verkehrsberuhigter Bereich ausgewiesen. Dies ist sehr bedauerlich, da mittlerweile viele Familien mit Kindern dort hingezogen sind. Daher sind zum einen verkehrsberuhigende Maßnahmen zu prüfen und den Anwohnerinnen und Anwohner ist ein Zeithorizont für den endgültigen Ausbau zu nennen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 17.03.2017, M 67 Stellungnahme des Magistrats vom 17.03.2025, ST 384 Beratung im Ortsbeirat: 5

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Verkehrsberuhigung und Einhaltung von Tempo 30 in der Balduinstraße

08.11.2024 · Aktualisiert: 18.03.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 08.11.2024, OM 6120 entstanden aus Vorlage: OF 1243/5 vom 17.10.2024 Betreff: Verkehrsberuhigung und Einhaltung von Tempo 30 in der Balduinstraße Der Magistrat wird gebeten, geeignete Maßnahmen zur Sicherstellung der Einhaltung der Tempo-30-Zone in der Balduinstraße zu ergreifen. Als erste Ad-hoc-Maßnahmen sollen das abgenutzte Tempo-30-Piktogramm auf der Straße erneuert und das derzeitige Tempo-30-Schild von der rechten Seite der Offenbacher Landstraße weiter in die Balduinstraße versetzt werden, um die Sichtbarkeit zu erhöhen. Begründung: Die Balduinstraße ist seit drei Jahren als Tempo-30-Zone ausgewiesen, jedoch wird diese Geschwindigkeitsbegrenzung von vielen Verkehrsteilnehmern nicht eingehalten. Insbesondere am Vormittag und am Abend wird die Straße häufig mit bis zu 50 km/h durchfahren. Da immer mehr Familien in die Balduinstraße und die umliegenden Gebiete ziehen und sich in unmittelbarer Nähe ein Kinderhort befindet, zu dem viele Kinder zu Fuß unterwegs sind, entsteht eine zunehmende Gefährdungssituation, und mit dem möglichen Umzug der Gruneliusschule in die Nähe der Balduinstraße wird die Problematik zusätzlich verschärft und stellt ein erhöhtes Risiko für die Sicherheit der Kinder dar. Es wird daher gebeten, Maßnahmen zu prüfen und zu ergreifen, um die Verkehrssicherheit in der Balduinstraße zu erhöhen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 17.03.2025, ST 369 Beratung im Ortsbeirat: 5

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Installation einer Ampel auf der Darmstädter Landstraße hinter der Eisenbahnbrücke (Mühlbruchstraße/Hedderichstraße)

08.11.2024 · Aktualisiert: 18.03.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 08.11.2024, OM 6096 entstanden aus Vorlage: OF 1190/5 vom 21.08.2024 Betreff: Installation einer Ampel auf der Darmstädter Landstraße hinter der Eisenbahnbrücke (Mühlbruchstraße/Hedderichstraße) Vorgang: V 60/21 OBR 5, ST 1909/21 Der Magistrat wird gebeten, die in der ST 1909 in Aussicht gestellte Ampel an der Darmstädter Landstraße hinter der Eisenbahnbrücke (Mühlbruchstraße/Hedderichtstraße) umzusetzen und alle notwendigen Schritte zur Einrichtung einer ortsfesten Ampel einzuleiten. Die Maßnahme ist erst nach Abschluss der Baumaßnahmen im Bereich Lokalbahnhof/Textorstraße und Offenbacher Landstraße/Mörfelder Landstraße umzusetzen. Begründung: Während der Bauarbeiten auf der Darmstädter Landstraße gab es an dieser Stelle eine Möglichkeit, die Straße sicher zu überqueren. Diese Querungsmöglichkeit ist seit dem Abschluss der Bauarbeiten nicht mehr vorhanden, was zu erheblichen Unannehmlichkeiten für Fußgänger führt. Auch Nutzer der S-Bahn-Station "Lokalbahnhof" müssen nun weite Umwege in Kauf nehmen, um die Darmstädter Landstraße zu überqueren, da die bestehenden Querungsmöglichkeiten weit von der S-Bahn-Station entfernt liegen. In der Stellungnahme des Magistrats hat der Magistrat festgestellt, dass signaltechnisch keine Bedenken gegen den Ausbau der mobilen Fußgängerquerung zur ortsfesten Ampel bestehen, jedoch wurde bislang noch kein konkreter Zeitrahmen für die Realisierung genannt. Dies sollte nun zeitnah geschehen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 11.06.2021, V 60 Stellungnahme des Magistrats vom 18.10.2021, ST 1909 Stellungnahme des Magistrats vom 17.03.2025, ST 367 Beratung im Ortsbeirat: 5

OF (Antrag Ortsbeirat)

Ersatz-Gleichrichter der Mainova in der östlichen Offenbacher Landstraße entfernen

16.10.2024 · Aktualisiert: 04.02.2025

S A C H S T A N D : Antrag vom 16.10.2024, OF 1244/5 Betreff: Ersatz-Gleichrichter der Mainova in der östlichen Offenbacher Landstraße entfernen Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten mit der Mainova in Kontakt zu treten, um den nicht mehr benötigten Ersatz-Gleichrichter in der östlichen Offenbacher Landstraße, der zwischen der Hausnummer 482 und dem Weg "Im Eichlehen" steht, aus dem öffentlichen Raum entfernen zu lassen. Begründung: Das Gerät steht seit geraumer Zeit im öffentlichen Raum, ohne dass es noch eine Relevanz hat. Der Gleichrichter sieht nicht sehr einladend aus, wird als Graffiti-Wand genutzt und er verhindert auch das Parken auf mindestens zwei Parkplätzen in diesem Bereich (siehe Fotos Antragsrückseite). Fotos (c) Oliver Carsten Kimpel, Frankfurt Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des OBR 5 am 08.11.2024, TO I, TOP 51 Beschluss: Die Vorlage OF 1244/5 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 34. Sitzung des OBR 5 am 29.11.2024, TO I, TOP 14 Beschluss: Die Vorlage OF 1244/5 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 35. Sitzung des OBR 5 am 24.01.2025, TO I, TOP 9 Beschluss: Die Vorlage OF 1244/5 wurde zurückgezogen.

Partei: BFF

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Grünphase am Wendelsplatz für den Fahrzeugverkehr in westöstlicher Richtung verlängern

13.09.2024 · Aktualisiert: 21.03.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 13.09.2024, OM 5939 entstanden aus Vorlage: OF 1199/5 vom 28.08.2024 Betreff: Grünphase am Wendelsplatz für den Fahrzeugverkehr in westöstlicher Richtung verlängern Der Magistrat wird gebeten, am Wendelsplatz die Ampelphase für den Fahrzeugverkehr - aus Richtung Flughafen kommend und in Richtung Offenbach fahrend - signifikant zu verlängern, um Staus in der Mörfelder Landstraße Richtung Offenbacher Landstraße zu minimieren. Begründung: Da in der Offenbacher Landstraße in entgegengesetzter Richtung Rohrleitungsarbeiten durchgeführt werden, verengt sich die Fahrbahn derzeit am Wendelsplatz von zwei auf einen Fahrstreifen. Aktuell passieren maximal sechs bis sieben Fahrzeuge eine Grünphase. Die Folge ist ein Stau, der sich im abendlichen Berufsverkehr vom Wendelsplatz bis zur Querung Schweizer Straße zieht. Eine längere Grünphase könnte hier Abhilfe schaffen und Staus sowie damit einhergehende Emissionen reduzieren. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 17.01.2025, ST 146 Beratung im Ortsbeirat: 5 Aktenzeichen: 32-1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Anlegen eines provisorischen Bürgersteigs aus Asphalt in der LudwigGallmeyerStraße

07.06.2024 · Aktualisiert: 31.03.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 07.06.2024, OM 5624 entstanden aus Vorlage: OF 1147/5 vom 20.05.2024 Betreff: Anlegen eines provisorischen Bürgersteigs aus Asphalt in der Ludwig-Gallmeyer-Straße Vorgang: F 2424/24 Der Magistrat wird gebeten, in den mit provisorischem Bürgersteig aus Schotter angelegten Abschnitten der Ludwig-Gallmeyer-Straße einen provisorischen Bürgersteig aus Asphalt anzulegen. Begründung: Auf der Frage vom 25.04.2024, F 2424, "wann [...] mit einer vollständigen Fertigstellung der Gehwege in der Ludwig-Gallmeyer-Straße - insbesondere vor den geraden Hausnummern - zu rechnen [ist]", antwortete der Magistrat, dass mit "einer endgültigen Fertigstellung der Gehwege in der Ludwig-Gallmeyer-Straße [...] erst in einigen Jahren zu rechnen [ist]. Der südliche Gehweg (gerade Hausnummern) wird erst dann ausgebaut, wenn die Bebauung der Grundstücke abgeschlossen ist." Den Bewohnerinnen und Bewohnern der Ludwig-Gallmeyer-Straße, die nun noch mehrere Jahre auf eine Fertigstellung des Bürgersteigs warten müssen, ist das Provisorium aus Schotter nicht mehr länger zuzumuten. Dies gilt besonders für mobilitätseingeschränkte Menschen sowie Eltern mit Kinderwagen. Hier ist für die kommenden Jahre ein Provisorium aus Asphalt anzulegen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Frage vom 25.04.2024, F 2424 Stellungnahme des Magistrats vom 06.12.2024, ST 2105 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des OBR 5 am 08.11.2024, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 34. Sitzung des OBR 5 am 29.11.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 66-0

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Illegale Müllablagerung in Oberrad unterbinden

07.06.2024 · Aktualisiert: 02.09.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 07.06.2024, OM 5620 entstanden aus Vorlage: OF 1143/5 vom 08.05.2024 Betreff: Illegale Müllablagerung in Oberrad unterbinden Der Magistrat wird gebeten zu veranlassen, dass über die Stabsstelle Sauberes Frankfurt und die FES verstärkt gegen die Verursacher von illegalen Müllablagerungen in Oberrad (u. a. Offenbacher Landstraße 555/559 und Parkplatz am Scheerwald) vorgegangen wird und auch für eine schnelle Entsorgung, z. B. durch regelmäßige Sichtkontrollen der betreffenden Bereiche, zu sorgen. Begründung: Leider nimmt die illegale Müllablagerung in Oberrad wieder zu. Speziell am Grundstück der Offenbacher Landstraße Nr. 555/559 und an angrenzenden Grundstücken werden große Mengen von Müll, Altkleidern, Möbel usw. einfach am Rand des Bürgersteigs abgestellt. Nach Entsorgung des illegalen Mülls wird dann innerhalb von ein paar Tagen erneut illegaler Müll abgestellt. Ein ähnliches Problem ist am Parkplatz am Scheerwald zu beobachten. Am Rande des Parkplatzes werden regelmäßig Altreifen sowie Farbeimer und illegaler Hausmüll entsorgt. Die Anwohner werden durch diese Müllablagerungen im hohen Maße belästigt bzw. der Stadtwald mit Schadstoffen belastet. Dieses rechtswidrige Verhalten ist konsequent zu sanktionieren. Daneben sind auch verstärkt Aufklärungsmaßnahmen durchzuführen, z. B. durch die Aufstellung von Schildern, dass Müll ablagern bei Strafe streng verboten ist. Darüber hinaus sollten solche wilden Müllablagerungen schnell lokalisiert und entsorgt werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 30.08.2024, ST 1606

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Radschnellverbindung Frankfurt - Hanau (FRM 8)

07.06.2024 · Aktualisiert: 22.10.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 07.06.2024, OM 5610 entstanden aus Vorlage: OF 1126/5 vom 21.05.2024 Betreff: Radschnellverbindung Frankfurt - Hanau (FRM 8) Im Zuge der Planungen zur Radschnellverbindung Frankfurt - Hanau (FRM 8) wurden inzwischen die Übergabepunkte zwischen den Kommunen und die Vorzugsvariante festgelegt. Der Ortsbeirat begrüßt, dass als Übergabepunkt zwischen Offenbach und Frankfurt die K 816 Frankfurter Straße/Offenbacher Landstraße festgestellt wurde. Der genaue Streckenverlauf auf dem Gebiet der Stadt Frankfurt ist mit der Vorzugsvariante jedoch noch nicht festgelegt. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, den Streckenverlauf zwischen Speckweg und Ignaz-Bubis-Brücke nicht auf der Gerbermühlstraße und dem Deutschherrnufer zu planen, sondern die Streckenführung Im Bärengarten, Strahlenberger Weg, Länderweg und Seehofstraße zu verfolgen. Begründung: Zwischen Speckweg und Ignaz-Bubis-Brücke gibt es schon eine Radverbindung direkt am Mainufer. Dort bestehende Konflikte zwischen dem Fuß- und Radverkehr sind unabhängig von der Planung der Radschnellverbindung durch geeignete Maßnahmen zu beseitigen. Die erforderlichen Mindestbreiten und Sicherheitsabstände für die Radschnellverbindung auf der Gerbermühlstraße sind nur darstellbar, wenn die Fahrbahn für den Kraftfahrzeugverkehr auf eine Spur je Fahrtrichtung reduziert wird. Das erscheint wenig sinnvoll, wenn die B 43 zwischen Ignaz-Bubis-Brücke und Kaiserlei sonst vierspurig bleibt. Zudem wird die Beleuchtung nachts abgeschaltet. Die durchgängige Beleuchtung ist jedoch ein wichtiges Ausstattungsmerkmal der Direktverbindung. Die Straßen Im Bärengarten, Strahlenberger Weg und Länderweg sind wenig befahren, sodass die Radschnellverbindung dort konfliktarm geführt werden kann. Die Eisenbahnüberführung Seehofstraße wurde mit Millionenaufwand verbreitert und lässt nun die Errichtung einer ausreichend breiten Radverbindung zu. Dadurch hätten Teile der Sachsenhäuser und Oberräder Bevölkerung einen unmittelbaren Nutzen von der Radschnellverbindung. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 21.10.2024, ST 1807

OF (Antrag Ortsbeirat)

Haushalt 2024/2025 Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.03 Verkehrsanlagen Umgestaltung der östlichen Offenbacher Landstraße zwischen Einmündung deNeufvilleStraße und Stadtgrenze Frankfurt/Offenbach

02.04.2024 · Aktualisiert: 14.05.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 02.04.2024, OF 1064/5 Betreff: Haushalt 2024/2025 Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.03 Verkehrsanlagen Umgestaltung der östlichen Offenbacher Landstraße zwischen Einmündung de-Neufville-Straße und Stadtgrenze Frankfurt/Offenbach Der Ortsbeirat bittet die Stadtverordnetenversammlung zu beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, Mittel für die Planung zur Umgestaltung der östlichen Offenbacher Landstraße zwischen Einmündung de-Neufville-Straße und der Stadtgrenze Frankfurt/Offenbach in Höhe von 20.000 € in den neuzubeschließenden Haushalt 2024/2025 einzuplanen. In der vorzulegenden abgestimmten Planung sollen folgende Punkte enthalten sein: 1. Die Straßenbahnhaltestellen sind barrierefrei umzugestalten und mit dynamischen Fahrgastanzeigen auszustatten. 2. Der marode Gleiskörper ist auszutauschen. 3. Anstelle des Kopfsteinpflasters ist Flüsterasphalt einzubauen. 4. Die Straße ist zu begrünen. Begründung: Die östliche Offenbacher Landstraße zwischen Einmündung de-Neufville-Straße und der Stadtgrenze Frankfurt/Offenbach ist dringend sanierungsbedürftig. Nach der Sanierung der westlichen Offenbacher Landstraße soll nun auch der östliche Teil saniert werden. Antragsteller: CDU GRÜNE SPD FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des OBR 5 am 26.04.2024, TO I, TOP 21 Beschluss: Etatanregung EA 165 2024 Die Vorlage OF 1064/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Parteien: CDU, GRÜNE, SPD, FDP

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Parkmöglichkeiten an der Offenbacher Landstraße zwischen Erbacher Straße und Brunnenstraße

23.02.2024 · Aktualisiert: 29.07.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 23.02.2024, OM 5184 entstanden aus Vorlage: OF 1011/5 vom 06.02.2024 Betreff: Parkmöglichkeiten an der Offenbacher Landstraße zwischen Erbacher Straße und Brunnenstraße Der Magistrat wird gebeten zu veranlassen, dass die vom Verkehrsamt neu eingerichteten Halteverbotszonen in der Offenbacher Landstraße zwischen Erbacher Straße und Brunnenstraße in Richtung Innenstadt umgewidmet werden und Parken auch auf dem Bürgersteig in einer maximalen Breite von 30 Zentimetern erlaubt wird. Begründung: Um eine Beeinträchtigung und Störung der vorbeifahrenden Straßenbahnen in dem genannten Abschnitt durch falsch parkende Fahrzeuge zu vermeiden, ist es ausreichend, das Parken auf den Bürgersteigen auf einer Breite von 30 Zentimetern zu ermöglichen und die Parkflächen insbesondere auf der Straßenseite deutlich zu markieren. Die Bürgersteige in diesem Abschnitt sind zwischen 1,80 Meter und 2,05 Meter bzw. teilweise sogar 2,60 Meter breit, sodass hier noch eine Breite von 1,50 Meter bis 1,80 Meter für die Fußgänger übrig bleibt. Es existieren entlang der Offenbacher Landstraße bzw. Buchrainstraße genug Beispiele und die meisten Bürgersteige in Oberrad sind deutlich schmaler als die vorgesehene Breite von 2,20 Metern. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 03.06.2024, ST 1061 Aktenzeichen: 32-1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Umleitung von schweren Baufahrzeugen im Bereich der Mühlbergschule

23.02.2024 · Aktualisiert: 04.11.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 23.02.2024, OM 5188 entstanden aus Vorlage: OF 1026/5 vom 19.02.2024 Betreff: Umleitung von schweren Baufahrzeugen im Bereich der Mühlbergschule Der Magistrat wird gebeten zu veranlassen, dass Baustellen-Lkw nicht über den Lettigkautweg zur Baustelle am Henningerareal (ehemaliges Areal Konsul Schubert) fahren sollen. Der Anfahrtsweg soll stattdessen über den Hainer W eg und die Geleitsstraße erfolgen und die Anfahrt über den Wendelsweg in Richtung Hühnerweg zur Offenbacher Landstraße. Begründung: Im Bereich Wendelsweg 72 (ehemaliges Areal Konsul Schubert) werden aktuell Aushubarbeiten für den Bau weiterer Wohnhäuser durchgeführt. Der damit verbundene Lkw-Verkehr führt aktuell zu einem großen Teil an der Mühlbergschule im Lettigkautweg vorbei. Die Schülerinnen und Schüler sind so auf ihrem Schulweg noch größeren Gefahren ausgesetzt als ohnehin schon. Da der Lettigkautweg schmal ist, staut sich im Bereich Offenbacher Landstraße/Lettigkautweg der Verkehr des Öfteren am Tag mit einhergehendem Hupen, insbesondere im Bereich der Schule. Fotos (c) Oliver Carsten Kimpel, Frankfurt Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 21.06.2024, ST 1307 Beratung im Ortsbeirat: 5 Aktenzeichen: 32-1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Fahrradständer vor der Offenbacher Landstraße 352 versetzen

26.01.2024 · Aktualisiert: 01.04.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 26.01.2024, OM 5051 entstanden aus Vorlage: OF 978/5 vom 03.01.2024 Betreff: Fahrradständer vor der Offenbacher Landstraße 352 versetzen Der Magistrat wird gebeten, die Fahrradständer vor der Offenbacher Landstraße 352 zu versetzen und gegenüber auf dem Buchrainplatz aufzustellen. Begründung: Die Installation der Fahrradständer vor der Offenbacher Landstraße 352 hat zu einer Verengung des Gehwegs geführt, was zu Unannehmlichkeiten für Fußgängerinnen und Fußgänger führt. Es wird vorgeschlagen, die Fahrradständer vor der Offenbacher Landstraße 352 zu entfernen und stattdessen auf dem gegenüberliegenden Buchrainplatz zu installieren. Dieser Platz bietet ausreichend Raum für Fahrradständer, ohne den Gehweg zu beeinträchtigen. Die Verlegung der Fahrradständer auf den Buchrainplatz würde nicht nur die Sicherheit der Fußgängerinnen und Fußgänger gewährleisten, sondern auch den freien Zugang zu den Geschäften und Gewerbebetrieben in diesem Bereich ermöglichen. Der Buchrainplatz bietet eine sinnvolle Alternative, da er genügend Platz für Fahrradständer bietet, ohne dass dies zu einer Beeinträchtigung des Fußgängerverkehrs führt. Diese Maßnahme trägt dazu bei, die Lebensqualität in der Offenbacher Landstraße 352 zu verbessern und die Bedürfnisse der Fußgänger zu berücksichtigen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 26.04.2024, ST 843 Stellungnahme des Magistrats vom 02.12.2024, ST 2045 Aktenzeichen: 66-2

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Sondernutzungen für die Geschäfte auf der Offenbacher Landstraße 348 bis 352 genehmigen

26.01.2024 · Aktualisiert: 18.06.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 26.01.2024, OM 5052 entstanden aus Vorlage: OF 979/5 vom 04.01.2024 Betreff: Sondernutzungen für die Geschäfte auf der Offenbacher Landstraße 348 bis 352 genehmigen Der Magistrat wird gebeten, die Sondernutzungen für die Geschäfte auf der Offenbacher Landstraße 348 bis 352 wieder zu genehmigen. Begründung: Die Offenbacher Landstraße 348 bis 352 bildet den lebendigen Mittelpunkt von Oberrad, wo sich die Bürger treffen, austauschen und ihre Einkäufe tätigen. Insbesondere die Tische vor der Bäckerei Schaan (Offenbacher Landstraße 350), die Tische und Stühle vor dem Eiscafé La Dolce Vita Oberrad bis zu den Pollern sowie der Außenverkaufsstand des Gemüsehändlers tragen maßgeblich zum aktiven Leben in Oberrad bei. Die Sondernutzungen, die vor der Coronapandemie gewährt wurden, sind von entscheidender Bedeutung für die Attraktivität dieses Ortes. Sie ermöglichen den Gewerbetreibenden, ihre Geschäfte zu betreiben, und schaffen eine angenehme Atmosphäre für die Bürgerinnen und Bürger von Oberrad. Die Gehwegbreite von 1,50 Metern ist dabei stets gewährleistet. Besonders im Falle des Gemüsehändlers schlägt der Ortsbeirat vor, die Fahrradbügel zu entfernen und diese auf dem Buchrainplatz gegenüber aufzustellen, wo ausreichend Platz vorhanden ist. Dadurch wird nicht nur die Gehwegbreite von 1,50 Metern sichergestellt, sondern es wird dem Gemüsehändler auch ermöglicht, weiterhin von seinem Außenverkaufsstand zu profitieren. Oberrad ist nicht mit anderen Stadtteilen wie Bornheim und Sachsenhausen vergleichbar und daher benötigen die Gewerbetreibenden hier eine stärkere Unterstützung vonseiten der Verwaltung. Daher bittet der Ortsbeirat nachdrücklich darum, die Sondernutzungen, wie sie vor der Coronapandemie erteilt wurden, wieder zu ermöglichen. Die Erhaltung dieses lebendigen Zentrums ist nicht nur im Interesse der Gewerbetreibenden, sondern trägt auch zur Lebensqualität und zum aktiven Gemeinschaftsleben in Frankfurt-Oberrad bei. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 06.05.2024, ST 897 Aktenzeichen: 66-0

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Aufstellung zusätzlicher Schaukästen auf dem Buchrainplatz

24.11.2023 · Aktualisiert: 02.08.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 24.11.2023, OM 4740 entstanden aus Vorlage: OF 966/5 vom 06.11.2023 Betreff: Aufstellung zusätzlicher Schaukästen auf dem Buchrainplatz Der Magistrat wird gebeten, mindestens zwei zusätzliche Schaukästen im Bereich des Buchrainplatzes - z. B. neben dem Schaukasten für den Ortsbeirat und neben den Schaukästen zwischen den Liegenschaften Offenbacher Landstraße 357 und 359 - aufzustellen. Der Standort ist mit dem Ortsbeirat abzustimmen. Begründung: Auch wenn die Digitalisierung immer weiter voranschreitet, können Ortsbeirat, Parteien und Vereine nicht auf Schaukästen verzichten, um die Bürgerinnen und Bürger zu erreichen. Bislang stehen hierfür insgesamt drei Schaukästen zur Verfügung. Dies ist zu wenig. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 19.02.2024, ST 420 Aktenzeichen: 66-0

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Aufstellen einer seniorengerechten Sitzbank und Bepflanzungen vor der Liegenschaft Wiener Straße 42

24.11.2023 · Aktualisiert: 02.08.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 24.11.2023, OM 4739 entstanden aus Vorlage: OF 965/5 vom 02.11.2023 Betreff: Aufstellen einer seniorengerechten Sitzbank und Bepflanzungen vor der Liegenschaft Wiener Straße 42 Vorgang: OM 4113/23 OBR 5; ST 2015/23 Der Magistrat wird gebeten, die Aufstellung einer seniorengerechten Sitzbank nebst Müllbehälter und Bepflanzungen vor der Liegenschaft Wiener Straße 42 zu veranlassen. Begründung: In der kürzlich veröffentlichten Stellungnahme des Magistrats vom 02.10.2023, ST 2015, wurde festgestellt, dass die verbleibende Gehwegbreite in diesem Bereich nicht ausreicht, um die vorhandene Aufpflasterung als Parkfläche zu nutzen. Diese Erkenntnis führt zu der Einsicht, dass eine zusätzliche bauliche Gestaltung in diesem Abschnitt erforderlich ist. Der Ortsbeirat wird von vielen Bürgerinnen und Bürgern in Oberrad auf zusätzliche Sitzmöglichkeiten angesprochen, insofern besteht ein Bedarf auch an der Wiener Straße für zusätzliche Bänke. Die Einrichtung einer Sitzbank und eines Müllbehälters sowie die Bepflanzung eines Teils dieses Bereichs könnten dazu beitragen, die Lebensqualität und die Attraktivität der Umgebung zu steigern. Die Lage vor der Liegenschaft Wiener Straße 42 bietet sich ideal an, um diesen Platz in eine angenehme Aufenthaltszone zu verwandeln. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 08.04.2024, ST 692 Beratung im Ortsbeirat: 5 Aktenzeichen: 66-0

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Sanierung eines Straßenabschnitts Im Eichlehen

24.11.2023 · Aktualisiert: 02.08.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 24.11.2023, OM 4743 entstanden aus Vorlage: OF 970/5 vom 27.10.2023 Betreff: Sanierung eines Straßenabschnitts Im Eichlehen Der Magistrat wird gebeten zu veranlassen, dass der Straßenabschnitt Im Eichlehen ca. 50 Meter vor dem 1. Wirtschaftsweg und dem 1. Wirtschaftsweg saniert wird. Begründung: Die Straße Im Eichlehen (im Osten von Oberrad) im Abschnitt 50 Meter vor dem 1. Wirtschaftsweg bis zum 1. Wirtschaftsweg befindet sich in einen katastrophalen Zustand und ist mit tiefen Schlaglöchern übersät, die das Befahren der Straße kaum möglich machen. Eine Sanierung ist unbedingt erforderlich. Im Eichlehen, ca. 50 Meter vor dem Im Eichlehen, Blick vom 1. Wirtschaftsweg 1. Wirtschaftsweg Richtung Offenbacher Landstraße Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 19.02.2024, ST 421 Aktenzeichen: 66-0

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Reduktion der Lärmemission durch die Straßenbahn auf der westlichen Offenbacher Landstraße hier: zwischen Balduinstraße und Bleiweißstraße

20.10.2023 · Aktualisiert: 07.11.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 20.10.2023, OM 4674 entstanden aus Vorlage: OF 939/5 vom 02.10.2023 Betreff: Reduktion der Lärmemission durch die Straßenbahn auf der westlichen Offenbacher Landstraße hier: zwischen Balduinstraße und Bleiweißstraße Der Magistrat wird gebeten, die Schienentrasse zwischen Balduinstraße und Bleiweißstraße auf Möglichkeiten der Reduktion der Lärmemission hin überprüfen zu lassen. Begründung: Bürgerinnen und Bürger haben sich über die gestiegene Lärmemission durch die zwischen Balduinstraße und Bleiweißstraße verkehrende Straßenbahn beschwert. Zur Minderung des Lärms der Straßenbahnen sind hier geeignete Maßnahmen gemäß des Abschlussberichtes "Minderung des Lärms von Straßenbahnen im urbanen Raum" zu prüfen und ggf. umzusetzen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 19.02.2024, ST 427 Beratung im Ortsbeirat: 5 Aktenzeichen: 92-1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Ausbesserung der Asphaltdecke zwischen den Schienensträngen am Verkehrsknotenpunkt Offenbacher Landstraße/Wehrstraße/Wasserhofstraße

20.10.2023 · Aktualisiert: 07.11.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 20.10.2023, OM 4675 entstanden aus Vorlage: OF 940/5 vom 02.10.2023 Betreff: Ausbesserung der Asphaltdecke zwischen den Schienensträngen am Verkehrsknotenpunkt Offenbacher Landstraße/Wehrstraße/Wasserhofstraße Der Magistrat wird gebeten, die Asphaltdecke am Verkehrsknotenpunkt Offenbacher Landstraße/Wehrstraße/Wasserhofstraße auszubessern. Begründung: Bürgerinnen und Bürger haben sich über den Zustand der Asphaltdecke am Verkehrsknotenpunkt Offenbacher Landstraße/Wehrstraße/Wasserhofstraße beschwert. In diesem Bereich gibt es Aufwerfungen im Asphalt. Hier ist Abhilfe zu schaffen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 19.02.2024, ST 423 Beratung im Ortsbeirat: 5 Aktenzeichen: 92-1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Probeweise Einrichtung einer zusГӨtzlichen StraГҹenbahnhaltestelle zwischen den Haltestellen вҖһBalduinstraГҹeвҖң und вҖһLettigkautwegвҖң

20.10.2023 · Aktualisiert: 28.10.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 20.10.2023, OM 4659 entstanden aus Vorlage: OF 915/5 vom 30.09.2023 Betreff: Probeweise Einrichtung einer zusГӨtzlichen StraГҹenbahnhaltestelle zwischen den Haltestellen "BalduinstraГҹe" und "Lettigkautweg" Der Magistrat wird gebeten, zwischen den StraГҹenbahnhaltestellen "BalduinstraГҹe" und "Lettigkautweg" auf HГ¶he der Offenbacher LandstraГҹe 190 eine zusГӨtzliche HaltemГ¶glichkeit fГјr den Г–PNV probeweise einzurichten. BegrГјndung: BГјrgerinnen und BГјrger beklagt sich darГјber, dass es zwischen den StraГҹenbahnhaltestellen "BalduinstraГҹe" und "Lettigkautweg" keine weitere HaltemГ¶glichkeit gibt. Durch die Errichtung zusГӨtzlicher Wohnungen, aber auch durch die Lage der Freiwilligen Feuerwehr Oberrad und des seilerbahn kunst kultur e. V. ist die Einrichtung einer weiteren Station fГјr den Г–PNV geboten. Gerade bzgl. Letzterem ist eine Zunahme der Fahrgastzahlen zu erwarten. Vor dem Hintergrund bittet der Ortsbeirat 5 den Magistrat, probeweise eine (temporГӨre) Haltestelle zu errichten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehГ¶rende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 15.03.2024, ST 567 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 27. Sitzung des OBR 5 am 23.02.2024, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf В§ 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 92-1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Durchführung von Geschwindigkeitskontrollen in der westlichen Offenbacher Landstraße

20.10.2023 · Aktualisiert: 29.07.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 20.10.2023, OM 4660 entstanden aus Vorlage: OF 916/5 vom 02.10.2023 Betreff: Durchführung von Geschwindigkeitskontrollen in der westlichen Offenbacher Landstraße Der Magistrat wird gebeten, in der westlichen Offenbacher Landstraße Geschwindigkeitskontrollen durchzuführen. Die gemessenen Geschwindigkeiten sind nach den Größenklassen "unter Limit", "über Limit" und "über Limit, sanktionierbar" in absoluten und relativen Zahlen aufzulisten. Begründung: Anwohnerinnen und Anwohner der westlichen Offenbacher Landstraße haben sich erneut über die gefahrenen Geschwindigkeiten in diesem Straßenabschnitt beschwert. Der Ortsbeirat bittet daher um die oben genannte Geschwindigkeitskontrolle, um das weitere Vorgehen beratschlagen zu können. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 19.02.2024, ST 425 Beratung im Ortsbeirat: 5 Aktenzeichen: 32-1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Überholverbot in der Offenbacher Landstraße besser überwachen

15.09.2023 · Aktualisiert: 24.05.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 15.09.2023, OM 4429 entstanden aus Vorlage: OF 873/5 vom 21.08.2023 Betreff: Überholverbot in der Offenbacher Landstraße besser überwachen Der Magistrat wird gebeten, gegebenenfalls in Zusammenarbeit mit der Landespolizei, das Überholverbot in der östlichen Offenbacher Landstraße regelmäßig zu kontrollieren. Die Kontrollen sollen nicht nur das explizite Überholverbot durch die entsprechenden Verkehrszeichen, sondern auch das implizite Verbot umfassen, Radfahrende zu überholen. Begründung: Dem Ortsbeirat liegen Beschwerden vor, dass es in der östlichen Offenbacher Landstraße immer wieder zu gefährlichen Überholmanövern kommt. Das betrifft auch das Überholen von Radfahrenden. Diese fahren regelmäßig zwischen den Straßenbahnschienen, sodass Kraftfahrzeuge den Mindestabstand beim Überholen von 1,5 Metern nicht einhalten können, selbst wenn sie äußerst links auf der Gegenfahrbahn an den Radfahrenden vorbeifahren. Leider wurde diese Art des verbotswidrigen Überholens bisher grundsätzlich nicht kontrolliert, sodass unter vielen Kraftfahrenden kein Unrechtsbewusstsein herrscht. Wer mit dem Rad den Teil der Offenbacher Landstraße befährt, wird feststellen, dass das verbotswidrige Überholen leider ganz überwiegend die Regel und nicht die Ausnahme ist. Auch Messungen des ADFC haben ergeben, dass dort der maximale Überholabstand unter 1,3 Metern lag (https://obs.adfc-hessen.de/map#15.40/50.10119322552056/8.728562941287453). Immerhin scheint ein Sinneswandel eingetreten zu sein, was die Notwendigkeit der Kontrolle des Mindestabstands angeht. Erstmals ist überhaupt bekannt geworden, dass der Mindestabstand in Frankfurt kontrolliert wurde. Einem Zeitungsbericht aus dem Mai dieses Jahres ist zu entnehmen, dass im Grüneburgweg eine entsprechende Kontrolle stattfand (https://www.fr.de/frankfurt/frankfurt-praeventionskampagne-am-strassenrand-9229 8098.html). Leider wird meist die Notwendigkeit regelmäßiger Kontrollen bestritten mit dem Argument, dass kein Unfallschwerpunkt vorliege. Diese Argumentation ist abwegig. Erst die fehlenden Kontrollen führen dazu, dass Radfahrende die Straße wegen der exorbitanten Gefahr für sie gar nicht erst benutzen oder auf den Gehweg ausweichen. Es kann somit naturgemäß keine Auffälligkeiten mit dem Radverkehr geben. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 26.01.2024, ST 208 Beratung im Ortsbeirat: 5 Aktenzeichen: 32-1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Schneiden der Hecken in Oberrad

15.09.2023 · Aktualisiert: 21.08.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 15.09.2023, OM 4433 entstanden aus Vorlage: OF 877/5 vom 23.08.2023 Betreff: Schneiden der Hecken in Oberrad Der Magistrat wird gebeten, die Hecken in Oberrad auf folgenden Wegen bzw. in folgenden Arealen zu schneiden: Da ist zum einen das Gebiet links der Wehrstraße bis zum Bahndamm und der Autobahn. Auf den Wegen wuchern die Büsche und sogar ganze Bäume auf den Fahrwegen, die von den Gärtnern benutzt werden, um zu ihren Feldern zu kommen. Für die landwirtschaftlichen Fahrzeuge sind die Wege nicht mehr breit genug und für Pkws, die von den Gärtnern genutzt werden dürfen, sind die Wege unter Umständen breit genug, aber die Autos werden dabei total zerkratzt. Da ist zum Z weiten das Areal im östlichen Oberrad, das begrenzt wird von der Buchrainstraße, dem Burgenlandweg, der Straße Im Eichlehen bzw. der Autobahn und der Wiener Straße. Hier ragen Büsche und Bäume zum Teil bis zu einem Meter in die Wege hinein, die dadurch zugewachsen sind. Begründung: Es gibt durch die zugewachsenen Wege keine Möglichkeit der Zu- bzw. Durchfahrt für die Feuerwehr im Falle eines Brandes. Rettungsfahrzeuge haben ebenso Schwierigkeiten bei der Anfahrt. Gerade angesichts des Klimawandels können Brände schneller entstehen und sich besser ausbreiten, wenn der Feuerwehr der Weg versperrt ist. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 04.12.2023, ST 2409 Aktenzeichen: 66-0

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Zebrastreifen auf der Geleitsstraße vor der Kreuzung mit dem Hainer Weg errichten

15.09.2023 · Aktualisiert: 22.10.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 15.09.2023, OM 4441 entstanden aus Vorlage: OF 890/5 vom 14.08.2023 Betreff: Zebrastreifen auf der Geleitsstraße vor der Kreuzung mit dem Hainer Weg errichten Der Magistrat wird gebeten, zugunsten der Verkehrssicherheit von Kindern und Erwachsenen auf der Geleitsstraße vor der Kreuzung Geleitsstraße/Hainer Weg (Maindinner) einen Zebrastreifen einzurichten. Begründung: An der Kreuzung Hainer Weg/Geleitsstraße kommt es aufgrund der Abbiegevorschriften sowohl für die Autofahrer, die von der Offenbacher Landstraße in den Hainer Weg fahren, als auch für die Fahrzeuge, die aus der entgegengesetzten Richtung auf dem Hainer Weg fahren und in die Geleitsstraße abbiegen, regelmäßig zu heiklen Verkehrssituationen. Insbesondere Fußgänger haben Schwierigkeiten, die Straßen in diesem Bereich sicher zu überqueren. Die Installation eines Zebrastreifens auf der Geleitsstraße (Maindinner) links vor der Kreuzung mit dem Hainer Weg würde eine erhebliche Verbesserung der Verkehrssicherheit mit sich bringen, Fußgängern eine sichere Überquerung der Straße ermöglichen und somit das Risiko von Unfällen deutlich verringern. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 26.01.2024, ST 172 Stellungnahme des Magistrats vom 21.10.2024, ST 1800 Beratung im Ortsbeirat: 5

OF (Antrag Ortsbeirat)

Zukunft des Grundstücks an der Offenbacher Landstraße/Ecke Wiener Straße (ehemalige ARALTankstelle)

22.08.2023 · Aktualisiert: 28.09.2023

S A C H S T A N D : Antrag vom 22.08.2023, OF 868/5 Betreff: Zukunft des Grundstücks an der Offenbacher Landstraße/Ecke Wiener Straße (ehemalige ARAL-Tankstelle) Der Ortsbeirat fragt den Magistrat, welche Pläne ihm für das bisher ungenutzte Grundstück an der Offenbacher Landstraße / Ecke Wiener Straße (ehemalige ARAL-Tankstelle) bekannt sind? Begründung: Seit mehreren Jahren liegt das Grundstück an der Offenbacher Landstraße / ecke Wiener Straße brach. Der Ortsbeirat würde es begrüßen, wenn das Areal wieder einer sinnvollen Nutzung, z.B. mit einer Wohnbebauung mit Geschäften, Ärzten und Kinderbetreuungseinrichtungen, zugeführt werden würde. Antragsteller: CDU SPD FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 23. Sitzung des OBR 5 am 15.09.2023, TO I, TOP 16 Beschluss: Auskunftsersuchen V 750 2023 Die Vorlage OF 868/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Parteien: CDU, SPD, FDP

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Radwegquerung Offenbacher Landstraße/Im Eichlehen

14.07.2023 · Aktualisiert: 13.12.2023

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 14.07.2023, OM 4283 entstanden aus Vorlage: OF 820/5 vom 22.05.2023 Betreff: Radwegquerung Offenbacher Landstraße/Im Eichlehen Vorgang: OM 5930/20 OBR 5; St 1234/20 Der Magistrat wird gebeten, die Radwegquerung Offenbacher Landstraße/Im Eichlehen durch folgende Maßnahmen auf der Offenbacher Landstraße sicherer zu gestalten: 1. Der Bordstein ist niveaugleich abzusenken. 2. In Fahrtrichtung Westen ist dem Radverkehr das Rechtsabbiegen in Richtung der Oberräder Felder durch ein blaues Gebotsschild 209-30 "Vorgeschriebene Fahrtrichtung geradeaus" mit dem Zusatzzeichen 1022-10 "Radfahrer frei" ausdrücklich zu erlauben. 3. Das hinter der Querung aufgestellte Gebotsschild "Fahrtrichtung geradeaus" erscheint überflüssig und ist ggf. zu entfernen. 4. Das etwa 20 Meter vor der Querung aufgestellte Verkehrszeichen 138 "Radfahrer" mit dem Zusatzzeichen 1000-30 "Beide Richtungen" ist freizuschneiden und zu reinigen. Begründung: Dem Ortsbeirat liegen Beschwerden über Kraftfahrende vor, die besonders in Fahrtrichtung Sachsenhausen nicht die erforderliche Vorsicht gegenüber dem Radverkehr aus und in Richtung Im Eichlehen bzw. Oberräder Felder walten lassen, obwohl sie durch das Verkehrszeichen "Radfahrer" zur erhöhten Vorsicht angehalten werden. Zu 1.: Radfahrende auf der Offenbacher Landstraße in Richtung Sachsenhausen folgen der Radnetz-Beschilderung und biegen nach rechts auf die Radwegquerung in die Oberräder Felder ein. Da der Bordstein nicht niveaugleich abgesenkt ist und der Weg wie oben erwähnt in spitzem Winkel abbiegt, müssen Radfahrende vor dem Abbiegen weit nach links ausscheren, um den Bordstein sicher im rechten Winkel überwinden zu können. Der Ortsbeirat hat den Magistrat mehrfach, zuletzt in seiner Anregung OM 5930, aufgefordert, den Bordstein niveaugleich, also auf null Zentimeter, abzusenken. In seiner Stellungnahme ST 1234 hat der Magistrat diese Vorgabe wieder mit wenig überzeugenden Argumenten abgelehnt. Dem Ortsbeirat ist klar, dass die Realisierung einer Absenkung mit den unsäglichen drei Zentimeter hohen Rundbordsteinen ein Quasistandard der Verwaltung ist und eine Abweichung zu Unbequemlichkeiten im Verwaltungsablauf führt. Im Fußgängerbereich ist die Stadt heute in der Lage, Überquerungsstellen mit niveaugleichem Übergang zu schaffen. Diesen erstaunlichen Fortschritt muss die Stadt nun auch auf Radwegquerungen übertragen. Zu 2. und 3.: Für Verwirrung sorgt das blaue Verkehrsschild "Vorgeschriebene Fahrtrichtung geradeaus", das hinter der Querung angebracht ist. Kraftfahrende, die durch das oben genannte Schild "Radfahrer, beide Richtungen" vor kreuzendem Radverkehr gewarnt werden, erwarten den Radverkehr hinter dem blauen Schild. Die Funktion dieses Schildes ist nicht ganz klar. Es soll eventuell das Wenden und Weiterfahren auf den Straßenbahngleisen verbieten. Es ist zu überlegen, ob das Schild als übertriebene Regulierung entfernt werden kann, da das Wenden schon durch die durchgezogene Linie auf der Fahrbahn verboten ist. In jedem Fall soll vor der Radwegquerung ein entsprechendes Schild angebracht werden, um die Unklarheit über die Stelle des Kreuzungsverkehrs zu beseitigen. Zu 4.: Die Auffälligkeit des Schildes "Radfahrer, beide Richtungen" ist zu verbessern, indem es gereinigt und von Pflanzenbewuchs freigeschnitten wird. Offenbacher Landstraße/Im Eichlehen. Quelle: mapillary.com Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 13.03.2020, OM 5930 Stellungnahme des Magistrats vom 26.06.2020, ST 1234 Stellungnahme des Magistrats vom 04.12.2023, ST 2417 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 25. Sitzung des OBR 5 am 24.11.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Erhöhung der Verkehrssicherheit in der Gräfendeichstraße zwischen Einmündung Wasserhofstraße und Brunnenstraße

16.06.2023 · Aktualisiert: 15.05.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 16.06.2023, OM 4112 entstanden aus Vorlage: OF 815/5 vom 28.05.2023 Betreff: Erhöhung der Verkehrssicherheit in der Gräfendeichstraße zwischen Einmündung Wasserhofstraße und Brunnenstraße Der Magistrat wird gebeten, zur Erhöhung der Verkehrssicherheit in der Gräfendeichstraße zwischen Einmündung Wasserhofstraße und Brunnenstraße 1. vor der Liegenschaft Gräfendeichstraße 7 einen Parkplatz zu verfügen und 2. im Kreuzungsbereich Gräfendeichstraße/Bachflussweg eine Bremsschwelle anzubringen. Begründung: Die Gräfendeichstraße ist zwischen Einmündung Wasserhofstraße und Brunnenstraße als verkehrsberuhigter Bereich ausgezeichnet (Zeichen 325.1 StVO). Auch wenn hier die Verkehrsregeln nach Anlage 3 zu § 42 Absatz 2 StVO gelten und somit dem Schutz der Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer dienen, sieht sich der Ortsbeirat aufgrund der aktuellen Situation gezwungen, Maßnahmen zur Erhöhung der Verkehrssicherheit in der Gräfendeichstraße zwischen Einmündung Wasserhofstraße und Brunnenstraße zu fordern. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 02.10.2023, ST 2016 Aktenzeichen: 32-1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Schaffung zusätzlicher Parkplätze vor der Liegenschaft Wiener Straße 42

16.06.2023 · Aktualisiert: 15.05.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 16.06.2023, OM 4113 entstanden aus Vorlage: OF 816/5 vom 28.05.2023 Betreff: Schaffung zusätzlicher Parkplätze vor der Liegenschaft Wiener Straße 42 Der Magistrat wird gebeten , vor der Liegenschaft Wiener Straße 42 weitere Parkplätze zu schaffen, indem Parkplätze auf dem Bürgersteig vor dieser Liegenschaft mittels Verkehrszeichen 315-66 und 315-67 StVO verfügt werden. Begründung: Vor der Liegenschaft Wiener Straße 42 befindet sich eine Aufpflasterung. Dadurch ist auch der Teil der sich vor der Umgestaltung der Wiener Straße dort befindlichen Parkplätze auf dem Niveau des Bürgersteigs ausgebaut worden. Um den Parkdruck in diesem Bereich der Wiener Straße zu minimieren, hält es der Ortsbeirat für sinnvoll, diesen Raum als Parkplätze zur Verfügung zu stellen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 02.10.2023, ST 2015 Aktenzeichen: 32-1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Zukunft des KiZ Herrnstraße

16.06.2023 · Aktualisiert: 24.05.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 16.06.2023, OM 4114 entstanden aus Vorlage: OF 817/5 vom 28.05.2023 Betreff: Zukunft des KiZ Herrnstraße Der Magistrat wird gebeten, 1. das Abschließen weiterer Aufnahmeverträge für den Hort im KiZ Herrnstraße weiter zuzulassen, 2. die Hortplätze im KiZ Herrnstraße solange vorzuhalten, bis die ESB an der Gruneliusschule hinsichtlich der Kapazitäten allen Schülerinnen und Schülern der Gruneliusschule bei entsprechendem Wunsch einen Platz anbieten kann, 3. für den Hort im KiZ Herrnstraße ein Übergangskonzept zur ESB in der Gruneliusschule zu erarbeiten, 4. die frei werdenden Hortplätze im KiZ Herrnstraße dem Kindergarten und/oder der U3-Betreuung zuzuschlagen. Begründung: Da der Hort im KiZ Herrnstraße bereits jetzt schon keine neuen Aufnahmeverträge mehr abschließen darf, somit nur noch der Einschulungsjahrgang 2023 versorgt wird, und der IB als Träger der ESB der Gruneliusschule nach eigener Auskunft frühestens im Frühjahr 2025 die Betreuungskapazität ausbauen kann, läuft es in Oberrad auf eine weitere Verschärfung der ohnehin sehr prekären Hortplatz-Versorgung im Stadtteil hinaus, mindestens jedoch für die Einschulungsjahrgänge 2024 und 2025. Hier ist es sinnvoll, die Hortplatzsituation nicht weiter zu verschärfen und den Eltern Planungssicherheit zu ermöglichen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 18.09.2023, ST 1900 Aktenzeichen: 40-7

Ideen

Idee
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Wendelsweg Ecke Hühnerweg Zugang zur Treppe zur Offenbacher Landstraße für Fußgänger erleichtern

18.01.2025

Es gibt eine Treppe zwischen Hühnerweg und Offenbacher Landstraße. Sie stellt eine wichtige Verbindung für zu Fuß gehende dar und wird beispielsweise häufig von Kleinkinder mit ihren Eltern auf dem Weg zur Kita genutzt. Der Zugang zur Treppe ist regelmäßig zugeparkt, obwohl der Fußweg dort nicht zum Parken freigegeben ist. Eine sichere Querung zwischen den Autos ist nicht möglich. Hier wäre es wichtig zumindest zum Queren einen Weg freizuhalten.

Idee
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Ampelblitzer Mörfelder Landstraße zu Offenbacher Landstraße

23.07.2023

Ich habe das Gefühl, dass immer wieder Autofahrer, welche von der Mörfelder Landstraße auf die Offenbacher Landstraße bei roter Ampel über die Kreuzung fahren. Hierdurch werden regelmäßig die Fußgänger, welche die Offenbacher Landstraße überqueren wollen, hierbei behindert. Ein Ampelblitzer würde eine sichere Straßenüberquerung ermöglichen.

Idee
287

Ampelschaltung bei Straßenbahneinfahrt

20.01.2020

Bei Einfahrt einer Straßenbahn in die Haltestelle Balduinstraße soll die Fußgängerampel automatisch für Fußgänger auf Grün wechseln, damit die auf der gegenüberliegenden Straßenseite einfahrenden Straßenbahn sicher erreicht werden kann. Aktuell muss das Signal durch den Fußgänger manuell angefordert werden. Die Umschaltung dauert 30 Sekunden. Bis dahin ist eine einfahrende Bahn nicht mehr zu erreichen. Durch eine automatische Umschaltung der Fußgängerampel wird die Sicherheit somit sowohl für die Fußgänger wie auch für die Autofahrer, die auf der Gegenfahrspur in Richtung Sachsenhausen an der Straßenbahn vorbei fahren wollen und dabei den aus der Balduinstraße rechts in die Offenbacher Landstraße einfahrenden Verkehr nicht einsehen können, erhöht. Eine derartige Ampelschaltung erhöht gleichzeitig den Verkehrsabfluss aus der Balduinstraße in Richtung Sachenhausen. Alternativ soll mindestens die Zeit ab Signalanforderung bis zur Ampelumschaltung auf ein Minimum reduziert werden.

Idee
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Rote Fahrradspuren am Wendelsplatz

18.06.2019

Die Kreuzung Wendelsplatz mit den Zubringern Darmstädter Landstraße / Offenbacher Landstraße / Mörfelder Landstraße ist für Fahrradfahrer eine fast lebensgefährliche Zumutung! Es gibt genau keinen separaten Fahrradweg und die „Fahrradspuren“ muss man sich erdenken - und hoffen, dass die Autofahrer, die schnell noch bei dunkelgelb über die vielbefahrene Kreuzung müssen, es genau so sehen und Rücksicht nehmen. Wobei da Zweifel angebracht sind! Daher: zum Schutz der Fahrradfahrer und als freundlicher Hinweis für die motorisierten Verkehrsteilnehmer zumindest leuchtend rote Fahrradspuren in alle Richtungen!